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Die EU-Verordnung 303/2008 in Verbindung mit §6, Abs. 1 Chemikalien-Klimaschutzverordnung, schreibt für den Umgang mit Kältemitteln und die Installation bzw. Instandhaltung von Kälte-, Klimaanlagen und Wärmepumpen entsprechend qualifiziertes und zertifiziertes Personal vor! __________________________
Anlagen mit mehr als 3 kg Kältemittel müssen mindestens einmal jährlich auf ihre Dichtheit geprüft werden.
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